Wissenswertes


Woher bekomme ich ein Rezept?

Nach der Erstdiagnostik durch den Arzt (Kinderarzt, Hausarzt, Pädaudiologe, Phoniater, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Kieferchirurg, Zahnarzt, Neurologe, Internist) stellt dieser eine logopädische Heilmittelverordnung aus.

Werden Hausbesuche durchgeführt?

Bei medizinischer Indikation führen wir auch gerne Hausbesuche durch. Ihr Arzt muss den Hausbesuch auf der Heilmittelverordnung vermerken.

Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

Logopädische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt.
Die gesetzlichen Krankenkassen kommen bei Kindern und Jugendlichen komplett für die Behandlungskosten auf. Erwachsene (ab 18 Jahren) sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung besteht pauschal aus 10.- € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes.
Die privaten Krankenkassen erstatten je nach Vertrag alle Kosten oder einen Teil der Kosten. Sie bekommen zu Beginn der logopädischen Behandlung eine Kostenvereinbarung von uns und können somit vorab mit Ihrer Krankenkasse klären, in wie weit die Behandlungskosten übernommen werden.

Wie oft findet eine Therapie statt und wie lange dauert eine Therapieeinheit?

Je nach Diagnose und Ermessen des Arztes finden in der Regel ein bis zwei mal pro Woche Therapieeinheiten statt. Die Dauer (30 Min./ 45 Min./ 60 Min.) einer Therapieeinheit wird ebenfalls vom Arzt verordnet und muss auf der Heilmittelverordnung vermerkt sein. Wie lange eine logopädische Therapie notwendig ist, ist individuell verschieden und abhängig vom Schweregrad und der Motivation des Patienten.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können Termine telefonisch unter 089/ 99 57 95 55 vereinbaren. Wenn wir nicht persönlich ans Telefon gehen können, da wir in Therapie oder auf Hausbesuch sind, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Sobald wir die Nachricht abgehört haben, rufen wir Sie zurück.

Bis wann muss ich meinen vereinbarten Termin absagen, wenn ich ihn nicht wahrnehmen kann?

Der Erfolg Ihrer logopädischen Behandlung hängt wesentlich von Ihrer aktiven Teilnahme ab. Daher ist es auch in Ihrem Interesse, vereinbarte Termine zuverlässig wahrzunehmen. Um Ihnen regelmäßige Termine und kurze Wartezeiten zu ermöglichen, ist die Zeit für Ihren Termin für Sie persönlich reserviert.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich mitzuteilen, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Sprechen Sie uns in den Therapiestunden persönlich darauf an oder rufen Sie uns unter 089/ 99 57 95 55 an. Gerne können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Die behandelnde Therapeutin hält sich die Zeit für Ihren Termin frei. Bei einer kurzfristigen Absage kann dieser Termin nicht anderweitig vergeben werden. Für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen ein Ausfallhonorar privat in Rechnung stellen. Dabei ist es ohne Belang welche Begründung für die kurzfristige Absage vorliegt.