Wissenswertes


Woher bekomme ich ein Rezept?

Nach der Erstdiagnostik durch den Arzt (Kinderarzt, Hausarzt, Pädaudiologe, Phoniater, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Kieferchirurg, Zahnarzt, Neurologe, Internist) stellt dieser eine logopädische Heilmittelverordnung aus.

Werden Hausbesuche durchgeführt?

Bei medizinischer Indikation führe ich auch gerne Hausbesuche durch. Ihr Arzt muss den Hausbesuch auf der Heilmittelverordnung vermerken.

Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

Logopädische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt.
Die gesetzlichen Krankenkassen kommen bei Kindern und Jugendlichen komplett für die Behandlungskosten auf. Erwachsene (ab 18 Jahren) sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung besteht pauschal aus 10.- € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes.
Die privaten Krankenkassen erstatten je nach Vertrag alle Kosten oder einen Teil der Kosten. Sie bekommen zu Beginn der logopädischen Behandlung einen Kostenvoranschlag und können somit vorab mit Ihrer Krankenkasse klären, in wie weit die Behandlungskosten übernommen werden.

Wie oft findet eine Therapie statt und wie lange dauert eine Therapieeinheit?

Je nach Diagnose und Ermessen des Arztes finden in der Regel ein mal pro Woche Therapieeinheiten statt. Die Dauer (45 Minuten) einer Therapieeinheit wird ebenfalls vom Arzt verordnet und muss auf der Heilmittelverordnung vermerkt sein. Wie lange eine logopädische Therapie notwendig ist, ist individuell verschieden und abhängig vom Schweregrad und der Motivation des Patienten.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können eine Terminanfrage per Email an info@wortwechsel-kirchheim.de schicken. Ihre Anfrage wird dann schnellstmöglich beantwortet. Alternativ können Sie auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter unter 089 99 57 95 55 hinterlassen.

Bis wann muss ich meinen vereinbarten Termin absagen, wenn ich ihn nicht wahrnehmen kann?

Der Erfolg Ihrer logopädischen Behandlung hängt wesentlich von Ihrer aktiven Teilnahme ab. Daher ist es auch in Ihrem Interesse, vereinbarte Termine zuverlässig wahrzunehmen. Um Ihnen regelmäßige Termine und kurze Wartezeiten zu ermöglichen, ist die Zeit für Ihren Termin für Sie persönlich reserviert.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir dies so früh wie möglich mitzuteilen, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Sprechen Sie mich in den Therapiestunden persönlich darauf an oder rufen Sie mich unter 089/ 99 57 95 55 an. Gerne können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder die Absage auch per Email schicken.
ich als behandelnde Logopädin halte mir die Zeit für Ihren Termin frei. Bei einer kurzfristigen Absage kann dieser Termin nicht anderweitig vergeben werden. Für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar privat in Rechnung stellen. Dabei ist es ohne Belang welche Begründung für die kurzfristige Absage vorliegt.